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Abmahngefahr Datenschutzerklärung

Dass ein Impressum für Webseiten Pflicht ist, dürfte Ihnen bekannt sein. Weniger bekannt ist bisher, dass die Datenschutzerklärung ebenfalls separat und sofort für den Besucher sichtbar auf Ihrer Webseite platziert sein muss.

Datenschutzerklärung muss mit einem Klick erreichbar sein
Oftmals wird die Datenschutzerklärung wegen Unwissenheit auf der Impressums-Seite angelegt und ist somit für Ihre Besucher nicht sofort zu finden. Richtig und wesentlich besser ist, für die Datenschutzerklärung und das Impressum jeweils einen einzelnen Punkt anzulegen. Was also sollten Sie tun, um keine unnötige und oftmals kostspielige Abmahnung zu riskieren? Sorgen Sie dafür, dass die Datenschutzerklärung eine eigene Seite erhält, die mit einem Klick von jeder Seite aus abrufbar ist. Wichtig ist natürlich auch, dass die Datenschutzerklärung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Wenn Sie unsicher sind, hier alles richtig zu machen, sprechen Sie uns gerne an! 
Wir analysieren Ihren bisherigen Auftritt und geben Ihnen wertvolle Tipps und Hinweise.

PS: Eine Erstberatung durch einen unserer Mitarbeiter ist immer kostenlos.

Abmahngefahr wegen fehlender Datenschutzerklaerung

 

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